Release 2.0.82
8 Bugs behoben · 5 Verbesserungen eingebaut
Erweiterungen und Anpassungen
Eigene Dienste und Cookies für die Datenschutzerklärung – Die Textbausteine der Internetseiten
Wie im alten audatis MANAGER pflegen Sie wieder eigene Dienste und Cookies als Bausteine für die Datenschutzerklärung Ihrer Internetseiten. Legen Sie sie in der Konfiguration des Moduls Internetseiten an, bearbeiten, blenden aus oder löschen Sie sie und kopieren Sie sie bei Bedarf in andere Mandanten. Als Systemadministrator pflegen Sie die Bausteine zusätzlich zentral in den Systemeinstellungen unter „Bausteine & Schlagwörter“. Jeder Baustein gehört zu einer Kategorie und wahlweise zu einer oder mehreren Gesetzesgrundlagen; angeboten wird er nur auf Internetseiten, deren Gesetzesgrundlage passt. In der Internetseite erscheinen Ihre Bausteine in ihrer Kategorie neben den Standardtexten, Sie beantworten sie wie diese mit Ja, Nein oder unklar, und sie fließen mit korrekter Nummerierung und ersetzten Platzhaltern in Vorschau, Datenschutzerklärung und Word-Export ein. Das gilt für alle Kategorien, auch für eigene Cookie-Bausteine und die Kategorie „Eigene Gruppe“, die bisher in der erzeugten Datenschutzerklärung fehlten. Prüfen Sie bei Ihren bereits vorhandenen eigenen Bausteinen, ob die zugeordnete Gesetzesgrundlage passt.
Oberfläche und Berichte folgen Ihrer Gesetzesgrundlage
Bisher nannte der audatis MANAGER in der Oberfläche immer die DS-GVO, auch wenn für Ihren Mandanten das Katholische Datenschutzgesetz (KDG), das DSG-EKD oder ein Landesdatenschutzgesetz gilt. Die Gesetzesgrundlage in den Mandanteneinstellungen hatte darauf keine Auswirkung. Das haben wir umgestellt: Die Texte in den Modulen sind jetzt gesetzesneutral formuliert, und je nach Gesetzesgrundlage Ihres Mandanten ergänzt der MANAGER das passende Zitat. Bei einem KDG-Mandanten heißt es zum Beispiel „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (§ 31 KDG)“ statt „(Art. 30 DS-GVO)“ und „Besondere Kategorien (§ 11 KDG)“ statt „(Art. 9 DS-GVO)“, die Informationspflichten verweisen auf „§ 15 KDG“ statt auf „Art. 13 DS-GVO“. Das gilt für die Oberfläche und für diverse Exporte bei den Gesetzesgrundlagen DS-GVO, KDG und DSG-EKD; die Landesdatenschutzgesetze und das österreichische DSG stellen wir gerade um. Textbausteine, die Sie selbst angelegt haben, bleiben unverändert, etwa die Vertragsgrundlagen in der Auftragsverarbeitung oder eigene Rechtsgrundlagen im VVT. Prüfen Sie bei einem Wechsel der Gesetzesgrundlage deshalb selbst, ob die dort hinterlegten Zitate noch passen.
Die Prüfung von Internetseiten ist zurück
Die Prüfung von Internetseiten ist wieder da und hängt jetzt am selben Prüfworkflow wie in den anderen Modulen. Schalten Sie sie unter „Internetseiten konfigurieren“ im Reiter „Einstellungen“ über „Prüfworkflow aktivieren“ ein und legen Sie dort den Standard-Prüfer fest, dem die Prüfaufgabe zugewiesen wird. Ist der Workflow aktiv, reichen Sie eine Internetseite in der Bearbeitung über „Zur Prüfung einreichen“ ein. Der Prüfer erhält eine Aufgabe und eine E-Mail und arbeitet im Prüfmodus mit den bekannten Bausteinen: auf der einen Seite die Datenschutzerklärung zur Ansicht, auf der anderen der Prüffragebogen mit einer rechtlichen und einer technisch-organisatorischen Bewertung, dazu Platz für eigene Prüfungsergebnisse, Anmerkungen und das Endergebnis. Zum Abschluss entsteht ein Prüfprotokoll, das Sie als PDF herunterladen. Auch Ihre früheren Prüfungen aus dem alten audatis MANAGER sind wieder sichtbar: Sie finden sie in der Prüfhistorie des Datensatzes und öffnen von dort das jeweilige Protokoll.
Eigene Dienste und Cookies für die Datenschutzerklärung
Wie im alten audatis MANAGER pflegen Sie wieder eigene Dienste und Cookies als Bausteine für die Datenschutzerklärung Ihrer Internetseiten. Legen Sie sie in der Konfiguration des Moduls Internetseiten an, bearbeiten, blenden aus oder löschen Sie sie und kopieren Sie sie bei Bedarf in andere Mandanten. Als Systemadministrator pflegen Sie die Bausteine zusätzlich zentral in den Systemeinstellungen unter „Bausteine & Schlagwörter“. Jeder Baustein gehört zu einer Kategorie und wahlweise zu einer oder mehreren Gesetzesgrundlagen; angeboten wird er nur auf Internetseiten, deren Gesetzesgrundlage passt. In der Internetseite erscheinen Ihre Bausteine in ihrer Kategorie neben den Standardtexten, Sie beantworten sie wie diese mit Ja, Nein oder unklar, und sie fließen mit korrekter Nummerierung und ersetzten Platzhaltern in Vorschau, Datenschutzerklärung und Word-Export ein. Das gilt für alle Kategorien, auch für eigene Cookie-Bausteine und die Kategorie „Eigene Gruppe“, die bisher in der erzeugten Datenschutzerklärung fehlten. Prüfen Sie bei Ihren bereits vorhandenen eigenen Bausteinen, ob die zugeordnete Gesetzesgrundlage passt.
Verknüpfte Assets, TOM und Vertragspartner im VVT
Im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten haben wir das Zusammenspiel von Assets, Empfängern und Vertragspartnern überarbeitet. Bisher standen unter „Empfänger“ und „Vertragspartner“ weiterhin Einträge mit dem Hinweis „via Asset verknüpfter Auftragnehmer“, auch wenn Sie den Verknüpfungsmodus im Bereich „Assets + TOM“ auf „manuell“ gestellt hatten und dieser Bereich leer war. Jetzt zeigt das VVT dort nur noch Vertragspartner, die der Verarbeitungstätigkeit selbst oder ihren eigenen Assets zugeordnet sind. Verknüpfen Sie Assets manuell, zeigt das VVT neben den manuell verknüpften TOM und denen aus den TOM-Katalogen auch die TOM, die an diesen Assets hängen, und die Exporte geben die Vertragspartner dieser Assets mit aus.
Behobene Fehler und Bugs
- Das Anlegen von Empfängern innerhalb einer Verarbeitungstätigkeit führte zu einem Fehler.
- Verschiedene Exporte innerhalb des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten wurden überarbeitet.
- Verschiedene Fehler im Bereich der Datenlandkarte im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.