Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Nutzen des Moduls

Für Verarbeitungstätigkeiten, deren Risiko als hoch eingestuft wurde, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung („DSFA“) durchzuführen. In diesem Modul kann eine solche DSFA dokumentiert und dabei direkt die in der Verarbeitungstätigkeit erfassten Informationen bezogen werden.

Vorbereitungen

Um eine Verarbeitungstätigkeit mit einer DSFA verknüpfen zu können, muss in der VT eine Schwellenwertanalyse durchgeführt werden. Hier muss zu dem Ergebnis gekommen werden, dass eine DSFA durchgeführt werden muss.

Erstellung und Bearbeitung eines Datensatzes

  1. Klicken Sie auf „Datenschutz-Folgenabschätzung anlegen“
  2. Hinterlegen Sie die Basisdaten
  3. Bei Bedarf können Sie eine von uns erstellte DSFA-Vorlage auswählen, mit welcher Sie sich Ausfüllarbeit und -zeit sparen können; wie diese zu erwerben sind finden Sie hier.
  4. „Datenschutz-Folgenabschätzung anlegen“
  5. Anschließend kann der Datensatz über das Stift-Symbol weiterbearbeitet werden
  6. Um eine VT einzubeziehen, klicken Sie unter dem Reiter „Allgemein“ unter Punkt 1.2 auf „Zuordnung bearbeiten“
  7. Anschließend wählen Sie die entsprechende Verarbeitungstätigkeit aus
    → setzen Sie den Haken bei „Importieren“, um die Informationen aus der VT zu inkludieren
    → wählen Sie den Haken nicht, so werden die Informationen nicht importiert und es wird lediglich auf die VT verwiesen
    → es können mehrere VT gleichzeitig importiert werden
  8. Der Word-Export eines Datensatzes kann über die Übersicht erfolgen

Datensatz abschließen

Der Datensatz kann, sobald fertig ausgefüllt, geprüft werden. Wie eine solche Prüfung durchgeführt wird, finden Sie hier.

Der Datensatz kann anschließend über die Übersicht gelöscht werden.

Verknüpfung zu anderen Modulen

Neben dem Einbeziehen einer Verarbeitungstätigkeit kann unter dem Reiter „Beschreibung“ auch Datensätze aus dem Modul Daten- und IT-Inventarisierung mit verknüpft werden

 

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