Gemeinsame Verantwortliche
Nutzen des Moduls
Das Modul „Gemeinsame Verantwortliche“ dient dazu, Konstellationen zu dokumentieren und zu verwalten, in denen zwei oder mehr Organisationen gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind. Rechtliche Grundlage ist Art. 26 DSG-VO, der verlangt, dass gemeinsame Verantwortliche ihre jeweiligen Pflichten transparent festlegen und Betroffenen gegenüber klar darstellen. Mit dem Modul können Zuständigkeiten, Vereinbarungen und Ansprechpartner strukturiert erfasst werden, um die Anforderungen der DSG-VO nachvollziehbar und prüfbar umzusetzen.
Vorbereitungen
Es muss vorab ein Datensatz im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) angelegt und dort unter Punkt A.6.3 Option 1 oder 2 ausgewählt werden.
Erstellung und Bearbeitung eines Datensatzes
- Klicken Sie „Gemeinsam Verantwortliche für eine Verarbeitung anlegen“
- Legen Sie die Basisdaten fest und klicken „Gemeinsam Verantwortliche anlegen“
- Um die ausgegrauten Reiter zu aktivieren, müssen folgende Punkt entsprechend ausgewählt sein:
→ A.6.1 Konkrete Weisungen: Nein
→ A.6.2 Auftragsverarbeitung: Nein
→ A.6.3 Gemeinsames IT-System: Ja oder Nein
→ A.6.4 Zweck und Mittel: Ja - Füllen Sie die Reiter entsprechend aus
- Unter dem Punkt „Allgemeine Angaben“ können Sie die gewünschte Verarbeitungstätigkeit verknüpfen
Datensatz abschließen
Ein Datensatz kann geprüft werden und in der Übersicht gelöscht werden.
Verknüpfung zu anderen Modulen
Unter Punkt A.4 kann eine Verarbeitungstätigkeit verknüpft werden. In der Verarbeitungstätigkeit wird dann auch der Datensatz der Gemeinsamen Verantwortlichkeit angezeigt (Punkt A.6.5).