Update auf 1.123
Inhalte
Aktualisierung der Vorlage "DSFA: Einsatz von Microsoft 365":
Wegen aktualisierter Vertragsdokumente Seitens Microsoft wurden Anpassungen an der Vorlage vorgenommen. Vorgenommene Anpassungen betreffen:
- Anlage 1: Verweis auf aktuelles DPA
- Anlage 2: im Punkt 1
- Anlage 4: Verweis auf EU Data Boundary und EU Data Act
- Anlage 6: in den Punkten 2.3, 2.9, 4.5, 5.7, 10.
Änderungen der Anlage 6 sind in der audatis MANAGER Vorlage ebenfalls entsprechend umgesetzt. Bereits nach der Vorlage erstellte DSFA werden nicht automatisch durch uns verändert. Die aktualisierten Anlagen können sie über den Downloadlink, welchen Sie mit dem Erwerb der Vorlage erhalten haben, erneut herunterladen. Bei einer Neuanlage einer Microsoft 365 DSFA nach unserer Vorlage, wird automatisch der aktuelle Stand der Vorlage genutzt.
Erweiterung des Anforderungsmanagement:
Im Modul "Anforderungsmanagement" können nun für jeden Eintrag eine Begründung für Ein- bzw. Ausschluss der Anwendbarkeit dokumentiert werden. Diese werden auch in den Exporten als CSV sowie Word ausgegeben und können somit die für die in vielen Managementsystemen geforderte "Erklärung zur Anwendbarkeit (SOA)" abbilden.
Anforderungskatalog kopieren:
Ab sofort können Sie im Modul "Anforderungsmanagement" selbst erstelle Anforderungskataloge sowie die frei verfügbaren Kataloge des BSI und der VDA ISA auf andere Mandanten kopieren.
Erweiterung des Moduls "Gelöschte Daten":
Wir haben unseren Papierkorb mit gelöschten Daten um die folgenden Module erweitert, womit Sie während der Aufbewahrungszeit gelöschter Daten (siehe Mandanteneinstellungen - Sonstiges) gelöschte Inhalte wiederherstellen können:
- Anforderungsmanagement
- Compliance-Register
- Ereignisse und Sicherheitsvorfälle
- Geschäftsprozesse
- KI-Compliance
- Risikomanagement
Keine nachträgliche Bearbeitung von Aktivitäten mehr:
In der Aktivitätenverwaltung können Benutzer mit Schreib- oder Löschrechten die bereits abgerechneten Aktivitäten nicht mehr bearbeiten. Diese Änderung soll die Veränderung von rechnungsrelevanten Informationen verhindern.
Ausnahme: Benutzer mit Sonderrechten in der Aktivitätenverwaltung dürfen weiterhin auch abgerechnete Aktivitäten bearbeiten, erhalten dann jedoch noch eine zusätzliche Warnmeldung.
Erweiterung im Compliance-Register:
Die Ausgabe des Compliance-Registers im Word-Format enthält ab sofort auch in tabellarischer Form die Angaben zu Regulator, Stakeholder, Auswirkung und Quelle.
Erweiterung unserer Berechtigungen in der Benutzerverwaltung:
Ab sofort gibt es in der Benutzerverwaltung neue Berechtigungsstufen für Datensicherungen und Lerneinheiten. Außerdem wurden alle Berechtigungen alphabetisch sortiert und auch nicht vorhandene Module können mit Berechtigungen versehen werden, damit diese als Kopiervorlage für andere Mandanten genutzt werden können.
Alle Systemadministratoren haben automatisch die Berechtigung: Datensicherung lesend erhalten.
Sofern Sie eine Datensicherung durchführen möchten, muss der Benutzer die Berechtigung "Administration" min. lesend haben, um die Mandanteneinstellungen zu öffnen sowie "Datensicherung" lesend erhalten, damit er eine Datensicherung auf dem Reiter "Sicherheit" exportieren kann.
Achtung: Mit dieser Berechtigung hat ein Benutzer indirekt Lesezugriff auf alle Inhalte, da diese in der Datensicherung enthalten sein können, selbst wenn ein einzelnes Modul für diesen deaktiviert ist!
Weiterhin haben wir die Berechtigung "Lerneinheiten verwalten" hinzugefügt und von der Berechtigung "Lernaktivitäten verwalten" getrennt. Damit haben Sie nun die Möglichkeit einem Benutzer die Verwaltung der Lernaktivitäten zu erlauben, ohne jedoch Änderungen an Lerneinheiten durchzuführen oder andersherum.
Alle Benutzer mit Berechtigungen im Modul "Lernaktivitäten verwalten" haben die gleichen Rechte automatisch in "Lerneinheiten verwalten" erhalten, um reibungslos weiterarbeiten zu können.
Weitere Informationen vermitteln wir gerne detailliert im nächsten audatis MANAGER User-Update oder in unserer Wissensdatenbank.